Wirtschaftspolitik

    Besteuerung der digitalen Wirtschaft

    Digitale Geschäftsmodelle funktionieren heute auch unabhängig davon, ob die Unternehmen eine analoge Verkaufsfläche haben. Das mag selbstverständlich klingen, ist aber noch nicht hinreichend im Steuerrecht angekommen.

    Digitale Geschäftsmodelle funktionieren heute auch unabhängig davon, ob die Unternehmen eine analoge Verkaufsfläche haben. Das mag selbstverständlich klingen, ist aber noch nicht hinreichend im Steuerrecht angekommen.

    Konsens auf internationaler Ebene entscheidend

    Seit mehreren Jahren ringen die Staaten auf Ebene der OECD darum, die Besteuerung für die digitale Wirtschaft neu zu definieren. Die Wirtschaft hat sich gewandelt: Es reicht nicht mehr aus, Besteuerung nur auf digitale Geschäftsmodelle mit Anknüpfung an einen physischen Standort auszurichten. Inzwischen wurde auf internationaler Ebene eine Grundsatzeinigung zur Einführung einer neuen Weltsteuerordnung erzielt: Rund 140 Staaten haben sich im OECD Inclusive Framework auf eine Neuordnung der weltweiten Besteuerungsrechte („Säule 1“) sowie eine globale effektive Mindestbesteuerung („Säule 2") verständigt.  

    Der Verband der Automobilindustrie (VDA) setzt sich für ein konsistentes globales Steuersystem ein, beruhend auf der Prämisse, dass Stabilität, Sicherheit und Konsistenz in den globalen Steuerprinzipien für die Wirtschaft wesentlich sind und den grenzüberschreitenden Handel und Investitionen fördern werden. Wir erkennen die Bemühungen und inzwischen erzielten Fortschritte an, welche die OECD und die im Rahmen des Inclusive Framework zusammengeschlossenen Ländern auf dem Weg zu einer Modernisierung des internationalen Steuerrechts erzielt haben. Eine konsensbasierte Lösung ist für die Unternehmen der stark exportorientierten deutschen Automobilindustrie von entscheidender Bedeutung. 

    Aus Deutschland werden Autos und Autoteile im Wert von über 200 Mrd. Euro jährlich exportiert. Damit ist die Automobilindustrie der Wirtschaftszweig mit dem größten Exportvolumen. Die Lieferketten in der Automobilindustrie sind global miteinander vernetzt. 

    Zudem verändern und digitalisieren sich die Geschäftsmodelle der deutschen Automobilhersteller und -zulieferer rasant, da sich die Unternehmen auf die Mobilitätsanforderungen der Zukunft einstellen müssen. Zu den wichtigsten Trends gehören die Urbanisierung, die steigende Mobilität in den schnell wachsenden Marktwirtschaften, die weitere Zunahme der Güterströme, die Vernetzung der Verkehrsträger und neue Nutzungsformen sowie die Notwendigkeit, Mobilität nachhaltig zu gestalten. All diese Trends erfordern erhebliche Investitionen der deutschen Automobilindustrie in neue Technologien. 

    Zusätzliche Belastungen für Unternehmen vermeiden

    Nach der Verständigung im OECD Inclusive Framework ist eine international einheitliche und für die Unternehmen in der Praxis handhabbare Umsetzung der neuen Steuerregelungen entscheidend. Vor allem Doppelbesteuerungsrisiken und ausufernde internationale Steuerkonflikte gilt es dabei zu vermeiden. In Europa und in Deutschland darf es daher nicht zu Wettbewerbsnachteilen durch etwaige Sonderbestimmungen im Vergleich zu anderen Standorten weltweit kommen. Ziel muss es sein, zusätzliche Belastungen der Unternehmen – auch in Form von administrativen Zusatzaufwand – effektiv zu begrenzen bzw. bestehende Belastungen abzubauen. 

    Auf Alleingänge auf EU-Ebene verzichten

    Im Vergleich zu anderen Regionen der Welt liegt Europa bei digitalisierten Geschäftsmodellen noch weit zurück. Die „zarten Pflänzchen“, die es gibt, müssen gehegt und gepflegt werden. Eine zusätzliche Besteuerung von digitalisierten Geschäftsmodellen in der EU würde nicht dazu beitragen, dass diese Modelle in der EU gedeihen und damit Wachstum und Wohlstand generieren, die notwendig sind, um die finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu überwinden.  

    Einseitige Steuern haben zudem Auswirkungen auf andere Politikbereiche, vor allem auf den Handel. Sie erhöhen das Risiko von steuerlichen und handelspolitischen Vergeltungsmaßnahmen, wenn Regierungen auf die gezielte Besteuerung von Unternehmen mit Hauptsitz innerhalb ihrer Grenzen reagieren. Wie die Reaktion auf frühere Vorschläge gezeigt hat, gibt es in den USA eine parteiübergreifende Opposition gegen diskriminierende digitale Abgaben und die Bereitschaft Vergeltungsmaßnahmen zu beschließen. Die deutsche Automobilindustrie ist jedoch in hohem Maße auf einen freien und reibungslosen Handel angewiesen. Eine weitere Gefährdung ihrer globalen Wertschöpfungsketten, die in den letzten Jahren bereits aus verschiedenen Gründen (Zolldrohungen, Sanktionen, Grenzschließungen aufgrund von COVID-19, Brexit, Versorgungsengpässe) unter Druck geraten sind, ist unbedingt zu vermeiden. 

    Fragen der Digitalisierung gewinnen für die deutsche Industrie immer mehr an Bedeutung. Die Unternehmen der Automobilindustrie unterstützen ausdrücklich das Ziel, Steuervermeidung zu verhindern. Spätestens mit der Einigung auf eine globale Mindestbesteuerung sollte die Politik jedoch das Narrativ neu justieren und sich auf die wachstumsfördernden Aspekte konzentrieren. Da die Digitalisierung weiterhin ein wichtiger Treiber für das globale Wirtschaftswachstum ist und digitalisierte Geschäftsmodelle als Zentren der Wertschöpfung fungieren, sind wir überzeugt, dass jegliche Diskussionen rund um die Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft darauf gerichtet werden müssen, Wachstum, grenzüberschreitenden Handel, Investitionen und Innovationen zu fördern, anstatt sie zu behindern. 

    Ansprechpartnerin

    Dr. Karoline Kampermann

    Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik und Steuern

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