Stabilisierung der Stromnetze

    Zum Start des Festlegungsverfahrens nach § 14a des EnWG

    Die Bundesnetzagentur hat am 16. Juni überarbeitete Regelungen vorgestellt, mit denen „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ wie Ladeeinrichtungen für E-Autos sicher und zügig in das Stromnetz integriert werden können. Der VDA begrüßt den Entwurf ausdrücklich.

    Die Bundesnetzagentur hat am 16. Juni überarbeitete Regelungen vorgestellt, mit denen „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ wie Ladeeinrichtungen für E-Autos sicher und zügig in das Stromnetz integriert werden können. Der VDA begrüßt den Entwurf ausdrücklich.

    Am 16. Juni 2023 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) über das Festlegungsverfahren zur Integration von „steuerbaren Verbrauchseinrichtungen“ nach §14a Energiewirtschaftsgesetz informiert. In dem vorgelegten Konzept sieht der VDA im Vergleich zu den Ende 2022 von der BNetzA vorgelegten Eckpunkten signifikante Verbesserungen.

    Der neue Regelungsvorschlag ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, den novellierten § 14a des EnWG konkret auszugestalten. Deshalb begrüßt der VDA ausdrücklich die nun vorgesehene Einführung zeitvariabler Netzentgelte. Verbraucherinnen und Verbrauchern erhalten dadurch einen entscheidenden Anreiz, ihre Ladevorgänge in Randzeiten mit niedriger Netzauslastung zu verschieben.

    Ziel ist ein zügiger und sicherer Ausbau der E-Mobilität

    Die Elektromobilität mit CO₂-neutraler Energie ermöglicht es, den Anteil von fossilen Brennstoffen und damit den CO₂-Ausstoß im Verkehr zu verringern – ein Ziel, dass nicht nur die deutsche Automobilindustrie verfolgt, sondern auch vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern wichtig ist. Ihr Vertrauen in die Technologie und ihre praktische Anwendung ist eine Grundlage für den erfolgreichen Hochlauf der E-Mobilität. Dabei wird ein Umstieg auf das E-Auto häufig nur erfolgen, wenn das Laden überall und zu jeder Zeit möglich ist, im öffentlichen Raum ebenso wie zu Hause.

    Elektroautos können beispielsweise erneuerbare Energien sinnvoll nutzen, indem sie verstärkt dann geladen werden, wenn Strom aus erneuerbaren Energiequellen im System verfügbar ist und die Strompreise niedrig sind. In dem Zusammenhang ist besonders die Frage wichtig, wie die nicht-öffentlichen Ladeeinrichtungen für E-Autos millionenfach in das Stromnetz integriert und ihre Flexibilität für die Netzstabilität genutzt werden kann.

    Die „netzorientierte Steuerung“ im Stromverteilnetz der Ladeeinrichtungen ist im Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Ziel des EnWG ist eine möglichst sichere, verbraucherfreundliche und umweltverträgliche Versorgung der Menschen und Industrie mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht. Dabei stehen beim Paragraf 14a nicht nur Ladepunkte im Fokus, sondern auch andere sogenannte „Verbrauchseinrichtungen“ (strombasierte Technologien) wie elektrische Batteriespeicher, Wärmepumpen und Klimaanlagen. 

    Neue Chancen für den Netzbetrieb

    Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wurde gesetzlich damit beauftragt, bundeseinheitliche Regelungen für die netzdienliche Steuerung von Elektroautos zu erarbeiten – und hat im November 2022 entsprechende Eckpunkte vorgelegt. Sie dienten den betroffenen Branchen als Orientierung zur Beteiligung an einem Konsultationsverfahren, das Ende Januar 2023 endete. Der VDA hat sich mit einer eigenen Stellungnahme an der Konsultation beteiligt und setzt sich für eine marktlich organisierte Integration von E-Autos in das Stromnetz ein.

    Die zentrale Frage ist also: Wie können Elektrofahrzeuge zur Stabilisierung der Stromnetze und einer sicheren, bezahlbaren und erneuerbaren Stromversorgung beitragen?

    Aus Sicht der Automobilindustrie muss sichergestellt sein, dass das Laden von E-Autos von zu Hause weiterhin ohne Komfort- und Nutzungseinschränkungen möglich bleibt. Direkte Steuerungseingriffe der Netzbetreiber müssen daher weitestgehend vermieden und auf Notfälle reduziert werden. Dies ist eine wichtige Grundvoraussetzung für eine breite Kundenakzeptanz der E-Mobilität gegenüber.

    Neben einem flächendeckenden und vorausschauenden Netzausbau liegt die Lösung in variablen Netzentgelten. Mit variablen Netzentgelten können E-Autos netzdienlich geladen und Netzengpässe präventiv vermieden werden. Die Fahrzeuge tragen so zu einer Stabilisierung der Stromnetze und einer sicheren und bezahlbaren Stromversorgung bei. Über flexible Stromtarife können Elektroautos zudem günstiger laden, wenn gerade besonders viel erneuerbarer Strom im Netz vorhanden ist. Wenn Strom fehlt, steigt der Preis pro Kilowattstunde. Dann lohnt es sich, auf das Laden vorerst zu verzichten – und mit bidirektionalen Ladetechnologien die Energie stattdessen wieder ins Netz zu speisen. Die Drosselung von Ladevorgängen durch Netzbetreiber ist hingegen der falsche Weg und nur im äußersten Notfall eine Option.

    Anreizsystem für Verbraucherinnen und Verbraucher, ihren Strombezug zu verlagern

    Die Bundesnetzagentur hat ihren Regelungsvorschlag aus den im November 2022 veröffentlichten Eckpunkten nach Prüfung zahlreicher Stellungnahmen in vielen Aspekten angepasst. VDA-Präsidentin Hildegard Müller begrüßt zum Beispiel, dass zeitvariable Netzentgelte eingeführt werden sollen. Elektroautos können damit „netzdienlich“, das heißt in Abhängigkeit der Netzauslastung vor Ort, geladen werden. Netzengpässe können dadurch präventiv vermeiden werden und so zu einer Stabilisierung der Stromnetze und einer verbraucherfreundlichen Stromversorgung beitragen.

    „Das von der Bundesnetzagentur vorgelegte Konzept zur netzorientierten Steuerung von E-Autos enthält im Vergleich zu den Ende des vergangenen Jahres vorgelegten Eckpunkten signifikante Verbesserungen. Als VDA haben wir uns stets für eine netzorientierte Steuerung auf Grundlage marktlicher Anreize und Instrumente ausgesprochen. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich die nun vorgesehene Einführung zeitvariabler Netzentgelte, durch die Verbraucherinnen und Verbraucher einen entscheidenden Anreiz erhalten, ihre Ladevorgänge in Randzeiten mit niedriger Netzauslastung zu verschieben.

    So können E-Autos netzdienlich, das heißt in Abhängigkeit der Netzauslastung vor Ort, geladen werden. E-Autos können auf diese Weise dabei helfen, das Entstehen von Netzengpässen präventiv zu vermeiden und so zu einer Stabilisierung der Stromnetze und einer sicheren und bezahlbaren Stromversorgung beitragen.

    Darüber hinaus wird mit der Einführung zeitvariabler Netzentgelte sichergestellt, dass direkte Steuerungseingriffe des Netzbetreibers nur als Ultima Ratio zur Anwendung kommen. Ohne die ergänzende Einführung zeitvariable Netzentgelte hätten zu häufige direkte Steuerungseingriffe des Netzbetreibers gedroht. Diese Gefahr für die Kundenakzeptanz und somit für die Elektromobilität in Deutschland ist damit abgewendet.

    Positiv zu bewerten sind zudem die Anhebung der vorgesehen Mindestleistung auf 4,2 kW. Ein vollständiges Abschalten des Ladestroms ist damit endgültig vom Tisch. Durch die Verpflichtung der Netzbetreiber, direkte Steuerungseingriffe auf Online-Plattform zu veröffentlichen, wird die Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher entscheidend erhöht.

    Entscheidend ist nun, dass die Stromnetze endlich deutlich schneller ausgebaut und vollständig digitalisiert werden. Hier sind die Netzbetreiber gefragt, die für diese wichtige Aufgabe aber auch die richtigen Rahmenbedingungen brauchen. Die geplante Anhebung der Eigenkapital-Verzinsung ist hier ein erster wichtiger Schritt. Wichtig ist, dass die gesetzliche Verankerung des vorausschauenden Netzausbaus nun unverzüglich erfolgt.

    Der Zeitplan für das Inkrafttreten der Neuregelungen zum 1. Januar 2024 ist ambitioniert, aber aus VDA-Sicht machbar. Wichtig ist, dass die zeitvariablen Netzentgelte - wie vorgesehen - zeitgleich mit den Steuerungsrechten der Netzbetreiber eingeführt werden.“ 

    Die Bundesnetzagentur hat die am 16. Juni vorgestellten Regelungen zur Konsultation veröffentlicht. Interessierte Stakeholder können ihre Stellungnahmen bis zum 27. Juli 2023 einreichen. Die beiden Festlegungsverfahren sollen im vierten Quartal 2023 abgeschlossen werden, so dass die Vorgaben zum 1. Januar 2024 in Kraft treten können. Der VDA wird sich an der Konsultation beteiligen.

    Fragen zum Thema? Ihre Ansprechpersonen:

    Pressestelle

    Eva Siegfried

    Sprecherin, Schwerpunkt Volkswirtschaft, Statistik und VDA-Ladenetz-Rankings

    Fachgebiet Klima

    Loic Geipel

    Referent Klimaschutzpolitik