§ 14a Energiewirtschaftsgesetz

    Wie können Elektroautos zur Stabilisierung der Stromnetze beitragen?

    Die BNetzA hat ein Eckpunktepapier zur netzorientierten Steuerung von „steuerbaren Verbrauchseinrichtungen“ vorgelegt – ein wichtiger Schritt auf dem Weg, den novellierten § 14a des EnWG konkret auszugestalten. Der VDA sieht bei den Vorschlägen jedoch noch großen Handlungsbedarf.

    Die BNetzA hat ein Eckpunktepapier zur netzorientierten Steuerung von „steuerbaren Verbrauchseinrichtungen“ vorgelegt – ein wichtiger Schritt auf dem Weg, den novellierten § 14a des EnWG konkret auszugestalten. Der VDA sieht bei den Vorschlägen jedoch noch großen Handlungsbedarf.

    Die Elektromobilität mit CO₂-neutraler Energie ermöglicht es, den Anteil von fossilen Brennstoffen und damit den CO2-Ausstoß im Verkehr zu verringern – ein Ziel, dass nicht nur die deutsche Automobilindustrie verfolgt, sondern auch vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern wichtig ist. Ihr Vertrauen in die Technologie und ihre praktische Anwendung ist eine Grundlage für den erfolgreichen Hochlauf der E-Mobilität. Dabei wird ein Umstieg auf das E-Auto häufig nur erfolgen, wenn das Laden überall und zu jeder Zeit möglich ist, im öffentlichen Raum ebenso wie zu Hause.

    Elektroautos können beispielsweise erneuerbare Energien sinnvoll nutzen, indem sie verstärkt dann geladen werden, wenn Strom aus erneuerbaren Energiequellen im System verfügbar ist und die Strompreise niedrig sind. In dem Zusammenhang ist besonders die Frage wichtig, wie die nicht-öffentlichen Ladeeinrichtungen für E-Autos millionenfach in das Stromnetz integriert und ihre Flexibilität für die Netzstabilität genutzt werden kann.

    Die „netzorientierte Steuerung“ im Stromverteilnetz der Ladeeinrichtungen ist im Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Ziel des EnWG ist eine möglichst sichere, verbraucherfreundliche und umweltverträgliche Versorgung der Menschen und Industrie mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht. Dabei stehen beim Paragraf 14a nicht nur Ladepunkte im Fokus, sondern auch andere sogenannte „Verbrauchseinrichtungen“ (strombasierte Technologien) wie elektrische Batteriespeicher, Wärmepumpen und Klimaanlagen.

    Neue Chancen für den Netzbetrieb

    Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wurde gesetzlich damit beauftragt, bundeseinheitliche Regelungen für die netzdienliche Steuerung von Elektroautos zu erarbeiten – und hat Ende des vergangenen Jahres entsprechende Eckpunkte vorgelegt. Sie dienten den betroffenen Branchen als Orientierung zur Beteiligung an einem Konsultationsverfahren, das Ende Januar 2023 endete.

    Der VDA hat sich mit einer eigenen Stellungnahme an der Konsultation beteiligt und setzt sich für eine marktlich organisierte Integration von E-Autos in das Stromnetz ein. Die nun vorgelegten Vorschläge der Bundesnetzagentur enttäuschen. Denn: Wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher die Flexibilität ihrer E-Autos für das Stromnetz zur Verfügung stellen, dann sollen sie auch finanziell davon profitieren.

    Die zentrale Frage ist also: Wie können Elektrofahrzeuge zur Stabilisierung der Stromnetze und einer sicheren, bezahlbaren und erneuerbaren Stromversorgung beitragen?

    Aus Sicht der Automobilindustrie muss sichergestellt sein, dass das Laden von E-Autos von zu Hause weiterhin ohne Komfort- und Nutzungseinschränkungen möglich bleibt. Direkte Steuerungseingriffe der Netzbetreiber müssen daher weitestgehend vermieden und auf Notfälle reduziert werden. Dies ist eine wichtige Grundvoraussetzung für eine breite Kundenakzeptanz der E-Mobilität gegenüber.

    Neben einem flächendeckenden Netzausbau liegt die Lösung in variablen Netzentgelten. Mit variablen Netzentgelten können E-Autos netzdienlich geladen und Netzengpässe präventiv vermieden werden. Die Fahrzeuge tragen so zu einer Stabilisierung der Stromnetze und einer sicheren und bezahlbaren Stromversorgung bei. Über flexible Stromtarife können Elektroautos zudem günstiger laden, wenn gerade besonders viel erneuerbarer Strom im Netz vorhanden ist. Wenn Strom fehlt, steigt der Preis pro Kilowattstunde. Dann lohnt es sich, auf das Laden vorerst zu verzichten – und mit bidirektionalen Ladetechnologien die Energie stattdessen wieder ins Netz zu speisen. Die Drosselung von Ladevorgängen durch Netzbetreiber ist hingegen der falsche Weg.

    Hildegard Müller: „Gefragt ist ein Fahrplan zur Einführung variabler Netzentgelte“

    VDA-Präsidentin Hildegard Müller begrüßt, dass die netzorientierte Steuerung künftig an einen vorausschauenden Ausbau und die Digitalisierung der Stromnetze geknüpft werden soll. Dass der gesetzlich verankerte Vorrang für marktliche Instrumente in keinen Eingang in die Eckpunkte der BNetzA gefunden hat und die Einführung variabler Netzentgelte nicht konkret beschrieben wird, kritisiert Müller jedoch ausdrücklich: „Die Bundesnetzagentur sollte jetzt auch die eigenen Kompetenzen nutzen und einen konkreten Fahrplan zur Einführung variabler Netzentgelte vorlegen.“

    „Die Bundesnetzagentur wurde gesetzlich damit beauftragt, bundeseinheitliche Regelungen für die netzdienliche Steuerung von E-Autos vorzulegen. In ihren bisherigen Plänen hat sie das Instrument variabler Netzentgelte, mit dem E-Autos netzdienlich geladen und Netzengpässe präventiv vermieden werden können, trotz des großen damit verbundenen Potentials allerdings leider vernachlässigt.

    Schließlich können E-Autos mit variablen Netzentgelten zu einer Stabilisierung der Stromnetze und einer bezahlbaren, sicheren Stromversorgung beitragen. Wir begrüßen deshalb, dass die Bundesnetzagentur zwar nun zumindest Offenheit für die Einführung variabler Netzentgelte signalisiert, das allein aber reicht definitiv nicht.

    Die Bundesnetzagentur muss jetzt ins Handeln kommen, der Ball liegt in ihrem Spielfeld. Die Bundesnetzagentur sollte jetzt auch die eigenen Kompetenzen nutzen und einen konkreten Fahrplan zur Einführung variabler Netzentgelte vorlegen. Wir setzen zudem darauf, dass die Bundesnetzagentur von der verbraucherfeindlichen Idee einer zentral gesteuerten Drosselung der Stromversorgung durch die Netzbetreiber schnell Abstand nimmt.“

    Fragen zum Thema? Ihre Ansprechpersonen:

    Pressestelle

    Eva Siegfried

    Sprecherin, Schwerpunkt Volkswirtschaft, Statistik und VDA-Ladenetz-Rankings

    Fachgebiet Klima

    Loic Geipel

    Referent Klimaschutzpolitik