Europäische Agenda

    Auf dem Weg zur Klimaneutralität

    Bis zum Jahr 2030 sollen die EU-weiten CO₂-Emissionen um 55 Prozent gegenüber 1990 gesunken sein. Das „Fit for 55“-Paket passt den Regulierungsrahmen diesem Ziel an.

    Bis zum Jahr 2030 sollen die EU-weiten CO₂-Emissionen um 55 Prozent gegenüber 1990 gesunken sein. Das „Fit for 55“-Paket passt den Regulierungsrahmen diesem Ziel an.

    Das „Fit for 55“-Paket

    Das Maßnahmenbündel des „Fit for 55“-Pakets, das die Europäische Kommission am 14. Juli vorgelegt hat, umfasst zwei Mitteilungen und eine Reihe an Legislativmaßnahmen, mit denen der Energie- und Klimarahmen der Europäischen Union an das neue EU-Klimaziel angepasst werden soll.

    Ein zentraler Bestandteil des European Green Deals ist die Anhebung des EU-weiten Klimaziels für 2030. Der Rat der EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament haben sich auf das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene neue Reduktionsziel geeinigt: Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen der Europäischen Union um 55 Prozent – statt wie bisher um 40 Prozent – im Vergleich zu 1990 reduziert werden.

    Die im „Fit for 55“-Paket vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen neue CO₂-Emissionsstandards für Pkw und Vans, eine Revision der Richtlinie für Lade- und Tankinfrastruktur (ehemals AFID, jetzt AFIR), eine Revision des EU-Emissionshandels und der Energiesteuer-Richtlinie, eine Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) sowie einen Vorschlag für einen CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM).

    Der Weg ist noch weit

    Der Revisionsvorschlag zu den CO₂-Emissionsstandards sieht eine Verschärfung der CO₂-Flottenziele vor. Bis 2030 soll der CO₂-Ausstoß von Pkw statt um 37,5 Prozent um 55 Prozent reduziert werden, für leichte Nutzfahrzeuge soll das Reduktionsziel von 31 Prozent auf 50 Prozent angehoben werden. 2035 sollen die CO₂-Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen null Gramm betragen, womit der Verbrennungsmotor faktisch verboten würde.

    Bisher handelt es sich lediglich um Gesetzesvorschläge der Kommission. Im nächsten Schritt müssen die Legislativvorschläge im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vom Rat der EU und dem Europäischen Parlament beraten werden. Zunächst müssen Rat und Parlament jeweils eigene Positionierungen zu den einzelnen Dossiers finden, bevor sie sich anschließend zu sogenannten Trilogverhandlungen treffen und die Gesetze final beraten. Es ist nicht mit einem Abschluss der Gesetzgebungsverfahren vor Ende 2022 zu rechnen.

    Bestandteile des Pakets

    Es gibt einige Themen, die für das Erreichen der Klimaneutralität beachtet werden müssen – und einige Instrumente, die helfen können.

    Büro Brüssel

    Mitja Schulz

    Leiter

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